Über uns

Wir stellen uns vor

Der Steuerbevollmächtigte Udo H. Ohlendorf hat sich 1973 selbstständig gemacht. 1982 absolvierte er erfolgreich das Steuerberater-Examen um anschließend die Prüfung zum vereidigten Buchprüfer abzulegen. Schnell wuchs die Zahl der Angestellten und Mandanten. 1999 trat Herr Steckel als langjähriger Mitarbeiter an die Seite von Herrn Ohlendorf und es wurde eine Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft gegründet. 2003 ist Herr Schwiening als weiterer Partner in die Gesellschaft eingetreten. Im Jahre 2007 ist Herr Ohlendorf leider völlig unerwartet verstorben.

Herr Steckel hat im Jahr 2009 erfolgreich die Prüfung zum Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.) abgeschlossen und Herr Schwiening hat ebenfalls im Jahr 2009 die Prüfung zum Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) erfolgreich abgeschlossen.

Im Jahre 2010 hat Herr Schwiening die Prüfung zum Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.) absolviert.

Sowohl das Steuerrecht als auch die wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen unterliegen einem ständigen Wandel. Um Sie qualifiziert und umfassend betreuen zu können, müssen wir mit diesem Wandel Schritt halten. Deshalb steht unsere Arbeit auf den Pfeilern einer hochwertigen Ausbildung und einer fortlaufender Weiterbildung. Nur so können wir Ihnen stets mit begeistertem Einsatz und maximaler Qualität zur Seite stehen.

Der zukunftsorientierte Beratungsansatz ist tief verwurzelt in der langen und erfolgreichen Geschichte unserer Kanzlei. Unsere Erfahrung und Stärke liegt in nachhaltiger und langfristiger Betreuung. Die Geschäftsbeziehungen zu unseren Mandanten gehen dabei vielfach über mehrere Generationen hinweg. So können wir aus den Erkenntnissen der Vergangenheit die Brücke in eine erfolgreich gestaltete Zukunft bauen. Aber auch neuen Mandanten stehen wir für die persönliche Beratung und Betreuung mit modernster Kanzleiinfrastruktur und mit steuerberaterlichem Know-how zur Seite. Gegenwart und Zukunft haben wir dabei fest im Blick.

Erfahrung

Kompetenz

Effizienz

Engagement

Freundlichkeit

Zuverlässigkeit

Professionelle Betreuung mit Lösungen vom Branchenführer

Steuerberater Hannover

DATEV unterstützt Kanzleien durch Datenverarbeitung, Software und Service entsprechend der Kanzleigröße, den speziellen Arbeitsfeldern und der gewünschten Zusammenarbeit mit den Mandanten. Die DATEV-Dienstleistungen für die rund 40.000 Mitglieder umfassen die Bereiche Rechnungswesen, Personalwesen, Steuerberechnung, Jahresabschluss, Wirtschaftsberatung, Kanzleiorganisation, Datenbanken und Recherchedienste.

Unsere Zusatzqualifikationen

Fachberater
Fachberater
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Fachberater für Unternehmens­nachfolge (DStV e.V.)

Warum ist die Regelung der Unternehmensnachfolge so wichtig?

Mit einer guten Nachfolgeregelung wird der Fortbestand des Unternehmens und das eigene Vermögen gesichert und der Familienfrieden erhalten. Natürlich ist auch die steuerliche Seite in Form der Minimierung der Steuerlast zu berücksichtigen. Allerdings darf sie nicht die Leitlinie des Handelns sein. Bei der Unternehmensnachfolge haben die ersten drei genannten Gesichtspunkte Vorrang.

Ein Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) ist nicht nur für Unternehmer tätig; auch Privatpersonen werden von ihm zur Minimierung der Steuerlast in Erbschafts- und Schenkungsfällen beraten. Die Betreuung einer Unternehmensnachfolge ist stets individuell auf die Bedürfnisse des Mandanten ausgerichtet.

Eine durchdachte Unternehmensnachfolgeplanung muss vielfältige Einflussfaktoren berücksichtigen:

  • Soll das Unternehmen veräußert werden oder sind Familienmitglieder geeignete Nachfolger?
  • Wie sichert der ausscheidende Unternehmer seinen Lebensstandard ab?
  • Was ist das Unternehmen wert? Wie bewerte ich mein Unternehmen?
  • Kann durch geschickte Gestaltung Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer und/oder Einkommensteuer minimiert werden?
  • Wie sichere ich den Familienfrieden durch eine wohlüberlegte Testamentsgestaltung?
  • Was kann ich durch vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten erreichen?

Karsten Schwiening ist seit dem Jahre 2009 Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.).

Themen des Zertifizierungslehrgangs „Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)“

  • Grundlagen des Erbrechts
  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Unternehmensnachfolge und Pflichtteilsrecht
  • Erbengemeinschaften
  • Gesellschaftsverträge – Vertragsgestaltung des Unternehmens – Eheverträge des Unternehmers – Vorsorgevollmachten – Beteiligung Minderjähriger – Gestaltungsalternativen und Vertragsklauseln
  • Vorweggenommene Erbfolge – lebzeitige Übertragung – Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich
  • Fremdmanagement
  • Management-Buy-Out / Buy-In
  • Unternehmens- & Industrieverkauf (vorvertragliche Maßnahmen und Vertragsgestaltung, insbesondere Asset-Deal, Share-Deal; Optionsrechte) und der Börsengang
  • Arbeitsrechtliche Fragen (z. B. Betriebsübergänge nach § 613a BGB)
  • Stiftung als Instrument der Nachfolgeplanung (insbesondere gemeinnützige Stiftungen und Familienstiftungen, einschl. Kapitalgesellschaften)
  • Betriebswirtschaftliche Probleme der Unternehmensnachfolge (Finanzierung, Investition, Unternehmensbewertung)
  • Steuerrechtliche Probleme der Unternehmensnachfolge

Fachberater für Testaments­vollstreckung und Nachlass­verwaltung (DStV e.V.)

Kein Unternehmer ohne Testament und kein Testament ohne Testamentsvollstreckung.

Dieser Grundsatz wird nur von 3% der Bevölkerung in Deutschland befolgt. 77% haben kein Testament und 20% der Testamente sind mangelhaft. So entsteht unnötiger Streit unter den Angehörigen, langwierige Gerichtsprozesse, Kosten für Anwälte und Erbschaftsteuer und das Risiko, dass Ihr Lebenswerk untergeht oder zerschlagen wird. Ziel eines jeden Erblassers ist es, dass sein letzter Wille auch so durchgeführt wird, wie er ihn testamentarisch zu Papier gebracht hat. Gerne beraten wir Sie umfassend, wie Sie eine Testamentsvollstreckung im Zusammenhang mit Ihrer unternehmerischen oder privaten Vermögensnachfolge erfolgreich einsetzen können.

 

Warum Testamentsvollstreckung?

Sie sind sich nicht sicher, dass die von Ihnen Bedachten willens oder in der Lage sind, Ihren letzten Willen nach dem Tod umzusetzen? Wir übernehmen die Testamentsvollstreckung für Sie und sorgen dafür, dass Ihr Wille Wirklichkeit wird.

Wozu ein Testament?

  • Ohne Testament oder Erbvertrag erfolgt die Bestimmung der Erben per Gesetz (so genannte gesetzliche Erbfolge). Danach erben nur der Ehepartner und/oder die Verwandten. Gibt es keine Erben, fällt der Nachlass dem Staat zu.
  • Eine vom Gesetz abweichende Regelung oder Verteilung ist nur mit Errichtung eines Testaments oder durch Abschluss eines Erbvertrags möglich.

Wer sollte eine Testamentsvollstreckung anordnen?

  • Jeder, der schutzbedürftige Angehörige hat
  • Jeder, der Streit in der Familie vermeiden möchte
  • Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern
  • Patchwork-Familien
  • Versorger von Behinderten
  • Unternehmer
  • Stifter
  • Immobilienbesitzer
  • Inhaber komplexer Vermögenswerte

Was sind die Aufgaben des Testamentsvollstreckers?

  • Er führt die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus.
  • Er reguliert die Nachlassverbindlichkeiten.
  • Er reicht die Erbschaftsteuererklärung ein und führt die Erbschaftsteuer ab.
  • Als Dauertestamentsvollstrecker verwaltet er langfristig den Nachlass, etwa bei der Verwaltung des Vermögens für minderjährige oder überschuldete Erben.

Richtig verstandene Testamentsvollstreckung bedeutet:

  • Schutzfunktion für überlebende Angehörige
  • Langfristiger Schutz des Nachlasses vor Vermögensverfall oder Fehlanlagen
  • Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung
  • Schutz des Vermögens vor dem ungewollten Zugriff Dritter (z. B. Eigengläubiger der Erben, Sozialamt, Insolvenzverwalter) u. Sicherung Ihres Familienvermögens
  • Erfüllung karitativer Zwecke (z. B. Stiftungsgründung)
  • Schutz des Unternehmens

Kurz: Der Wille des Erblassers entscheidet.

Karsten Schwiening ist seit dem Jahre 2010 Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.).

 

Themen des Zertifizierungslehrgangs „Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)“

  • Erb- und familienrechtliche Strukturen des Nachlasses
  • Unternehmens- und stiftungsrechtliche Strukturen – IPR (internationales Privatrecht) und Sachverhalte mit Auslandsbezug
  • Vermögensstruktur des Nachlasses – Wettbewerbsrecht, Marketing und Berufsrecht
  • Grundlagen der Testamentsvollstreckung – Der Steuerberater als Testamentsvollstrecker
  • Haftung für fehlerhafte Anlageentscheidungen – Erbauseinandersetzung und Testamentgestaltung unter besonderer Berücksichtigung der Testamentsvollstreckung

Fachberater für Sanierung und Insolvenz­verwaltung (DStV e.V.)

Wege aus der Krise finden

Da die Sanierungs- und Insolvenzberatung die Schnittstelle im Wirtschaftsleben ist, an der sich seine Komplexität am deutlichsten dokumentiert, werden von dem Berater bekanntlich neben dem speziellen Wissen über das geltende Insolvenzrecht weitere Kenntnisse und Fähigkeiten aus verschiedenen Gebieten der Betriebswirtschaftslehre (Rechnungswesen, Kostenrechnung, Steuer- und Bilanzsteuerrecht, Unternehmensbewertung und natürlich Unternehmenssanierung) und weiterer Rechtsgebiete (Kreditsicherungs-, Arbeits-, Haftungs-, Gesellschafts- und Subventionsrecht sowie das Recht der Unternehmensübertragung) gefordert.

Torsten Steckel ist seit dem Jahre 2009 Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.).

Steuerberaterverband
Steuerberaterkammer