Dieser Grundsatz wird nur von 3% der Bevölkerung in Deutschland befolgt. 77% haben kein Testament und 20% der Testamente sind mangelhaft. So entsteht unnötiger Streit unter den Angehörigen, langwierige Gerichtsprozesse, Kosten für Anwälte und Erbschaftsteuer und das Risiko, dass Ihr Lebenswerk untergeht oder zerschlagen wird. Ziel eines jeden Erblassers ist es, dass sein letzter Wille auch so durchgeführt wird, wie er ihn testamentarisch zu Papier gebracht hat. Gerne beraten wir Sie umfassend, wie Sie eine Testamentsvollstreckung im Zusammenhang mit Ihrer unternehmerischen oder privaten Vermögensnachfolge erfolgreich einsetzen können.
Warum Testamentsvollstreckung?
Sie sind sich nicht sicher, dass die von Ihnen Bedachten willens oder in der Lage sind, Ihren letzten Willen nach dem Tod umzusetzen? Wir übernehmen die Testamentsvollstreckung für Sie und sorgen dafür, dass Ihr Wille Wirklichkeit wird.
Wozu ein Testament?
- Ohne Testament oder Erbvertrag erfolgt die Bestimmung der Erben per Gesetz (so genannte gesetzliche Erbfolge). Danach erben nur der Ehepartner und/oder die Verwandten. Gibt es keine Erben, fällt der Nachlass dem Staat zu.
- Eine vom Gesetz abweichende Regelung oder Verteilung ist nur mit Errichtung eines Testaments oder durch Abschluss eines Erbvertrags möglich.
Wer sollte eine Testamentsvollstreckung anordnen?
- Jeder, der schutzbedürftige Angehörige hat
- Jeder, der Streit in der Familie vermeiden möchte
- Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern
- Patchwork-Familien
- Versorger von Behinderten
- Unternehmer
- Stifter
- Immobilienbesitzer
- Inhaber komplexer Vermögenswerte
Was sind die Aufgaben des Testamentsvollstreckers?
- Er führt die letztwilligen Verfügungen des Erblassers aus.
- Er reguliert die Nachlassverbindlichkeiten.
- Er reicht die Erbschaftsteuererklärung ein und führt die Erbschaftsteuer ab.
- Als Dauertestamentsvollstrecker verwaltet er langfristig den Nachlass, etwa bei der Verwaltung des Vermögens für minderjährige oder überschuldete Erben.
Richtig verstandene Testamentsvollstreckung bedeutet:
- Schutzfunktion für überlebende Angehörige
- Langfristiger Schutz des Nachlasses vor Vermögensverfall oder Fehlanlagen
- Vereinfachung und Sicherstellung der Nachlassabwicklung
- Schutz des Vermögens vor dem ungewollten Zugriff Dritter (z. B. Eigengläubiger der Erben, Sozialamt, Insolvenzverwalter) u. Sicherung Ihres Familienvermögens
- Erfüllung karitativer Zwecke (z. B. Stiftungsgründung)
- Schutz des Unternehmens
Kurz: Der Wille des Erblassers entscheidet.
Karsten Schwiening ist seit dem Jahre 2010 Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.).