Das Gesundheitswesen erlebt gerade einen grundlegenden Wandel. Ärztliche und nichtärztliche Heilberufe verlangen nach hochspezialisierter Beratung. Wir haben uns auf die steuerrechtliche Beratung von Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern, und anderen Heilberufen und Heilzentren spezialisiert. Somit beherrschen wir in besonderem Maße alle Arzt-, Heil- und Pflegeberufe betreffenden steuerrechtlichen Vorschriften und Zusammenhänge.
Die Begleitung des Arztes durch sein Praxisleben – von der Gründung über die laufende Praxis bis hin zur Praxisübergabe – bringt eine Fülle individueller steuerlicher Aspekte mit sich, ebenso natürlich auch bei Apothekern, sonstigen Heilberufen und Heilzentren.
Sie erwarten zu Recht, dass der Steuerberater ihre Sprache spricht und die Fachbegriffe im Umgang mit den finanziellen Gegebenheiten im Heilberufesektor kennt. Für Sie ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Erstellungen der Finanz- und Lohnbuchhaltung, des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen zeitnah und korrekt erfolgen und dass es bei der Abschlusspräsentation zu keiner unerwarteten finanziellen Überraschung (riesige Nachzahlungen) kommt, da zuvor eine gleichmäßig anspruchsvolle Betreuung stattgefunden hat? Dann sollten Sie uns kennenlernen.
Durch die Spezialisierung eines Teils unseres Teams auf die Beratung im Gesundheitswesen ermöglichen wir Ihnen neben der kompletten ertragssteuerlichen und wirtschaftlichen Beratung eine Fokussierung auf den Kernbereich Ihrer Tätigkeit. Wir können Sie individuell bei der Unternehmensführung und -ausrichtung unterstützen. Sie als Arzt oder Apotheker sind bei uns „Privatpatient“!